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Wir setzen uns zur Aufgabe, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen diverse Freizeitprogramme zu ermöglichen.

Unsere Grundlage dabei ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung, die eine gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation behinderter Menschen in der Gesellschaft zum Ziel hat und zwar in allen Lebensbereichen, also auch in der Freizeit (Artikel 30 Absatz 5).

Trotz wiederholter Einmahnung der Konventionsrechte von Seiten der Zivilgesellschaft fehlt es jedoch leider nach wie vor an deren gesetzlichen Verankerung und praktischen Anwendung. Ein fehlender Rechtsanspruch und unzureichende Angebote zu persönlicher Assistenz in allen Lebensbereichen, insbesondere im Freizeitbereich, sowie eine uneinheitliche und ineffizienten Regelung der persönlichen Mobilität verhindern die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Allgemeinen und an Kultur, Erholung, Freizeit und Sport im Besonderen.

Menschen mit Beeinträchtigung sind oftmals in ihrer Mobilität eingeschränkt und haben nur wenige Möglichkeiten, selbstbestimmt und selbständig kulturelle, sportliche oder touristische Aktivitäten zu setzen, geschweige denn Urlaub zu machen oder zu reisen. Dies macht es notwendig, für Freizeitaktivitäten jeglicher Art eine individuelle Assistenz zur Verfügung zu stellen.

Allgemein betrachtet besteht kein Unterschied zwischen den Freizeitbedürfnissen von Menschen mit und Menschen ohne Beeinträchtigung. Jugendliche mit Beeinträchtigung wollen nicht nur eigens für sie geschaffene Veranstaltungen besuchen, sondern auch Aktivitäten außerhalb des geschützten und oftmals vorgegebenen Rahmens, also ohne ihre Eltern oder ohne institutionelle Betreuung unternehmen.

Solchen bedürfnisorientierten Anliegen ihrer Kinder entgegenzukommen, stellt die Eltern vor eine große und oft unüberwindbare Herausforderung aufgrund von mangelnder zeitlicher aber auch finanzieller Ressourcen. Freizeitbegleitung stellt daher auch für die Eltern eine große Entlastung dar.

Freizeitbegleitung gilt als wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit, Autonomie und Empowerment.